REW02N Aufgabe 4

  • Hallo zusammen,

    hoffe jemande kann mir hier einen Rat geben.

    Aufgabe: Mit welchem Wert wir die Baum GmbH die beiden nachstehend aufgeführten Forderungen in der Bilanz aufführen?

    a) am 03.12. wurden Fruchtsäfte an eine Biosupermarktkette geliefert. Der Rechnungsbetrag beläuft sich auf 35.000€. Das Zahlungsziel beträgt 60 Tage.

    b.) Aus der Lieferung an die Gaststätte "zum goldenen Hirsch" sind noch 2.500€ offen. Über das Vermögen der Gaststätte wurde allerdings am 10.12. das Insolvenzverfahren eröffnet.

    Aufgabe A: Muss ich da nicht 35.000€ ansetzen? Das ja der Rechnungsbetrag, wenn nicht, was dann und warum?

    Aufgabe B: Sind das zweifhafte oder uneinbringliche Forderungen? Schwanke dazwischen und bin mir nicht ganz sicher....

  • Hey Gast!
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  • Bin voll deiner Meinung, das erste sind normale Forderungen, dann zweifelhafte Fo (könnte allerdings sein, dass man da lt. gesetzl. Regelung schon einen Teil abschreiben darf.
    Gruß Dörte
    PS. In der Bilanz werden die normalen u. die zweifelhaften Forderungen allerdings sowieso gemeinsam ausgewiesen.

    :hae: