Zwangsbehandlung durch veränderte Prioritätensetzung verhindern

    • Offizieller Beitrag

    Ärztliche Zwangsmaßnahmen verletzen die Autonomie und Integrität von Menschen. Sie stellen Eingriffe in die Grund- und Menschenrechte dar und bedürfen daher besonderer ethischer und rechtlicher Grundlagen. Nach mehreren höchstrichterlichen Urteilen und einer Anpassung des Betreuungsrechts, hat nun die von der Bundesärztekammer eingesetzte Zentrale Ehtikkommission (ZEKO) eine Stellungnahme zum Thema Zwangsmaßnahmen vorgelegt. Sie geht in ihren Feststellungen deutlich über die aktuellen gesetzlichen Regelungen hinaus. Die DGPPN begrüßt viele der Vorschläge, sieht aber noch weiteren Handlungsbedarf.

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