Hallo,
habe Aufgabe 4 berechnet, bin mir aber nicht sicher ob dies richtig ist...
Vielleicht kann hier mal jemand drüber gucken...
Aufgabe:
Alleiniger Gesellschafter der Asterix GmbH ist Karl Asterix.
Die Asterix GmbH hat im Kj. 2011 einen Bilanzgewinn in Höhe von 41.200 € erzielt. Die folgenden Sachverhalte wurden in der Bilanz erfolgswirksam verbucht:
Die GmbH erhielt im Kj. 2011 eine Investitionszulage in Höhe von 10.000 €.
Das Geschäftsführergehalt von Karl Asterix ist unangemessen hoch. Statt der tatsächlich gezahlten Vergütung von 100.000 € sind nur 90.000 € angemessen.
Die GmbH hat im Kj. 2011 5.000 € Körperschaftsteuervorauszahlungen geleistet. Wegen der verspäteten Zahlung mussten zusätzlich noch 200 € Säumniszuschläge gezahlt werden.
Am Jahresende wurde noch eine Körperschaftsteuerrückstellung von 5.800 € gebildet.
Gewerbesteuervorauszahlungen wurden im Kj. 2011 in Höhe von 14.300 € geleistet.
Wegen eines Verstoßes gegen gesetzliche Vorschriften musste die GmbH ein Bußgeld von 500 € bezahlen.
Die GmbH hat im Kj. 2011 an eine im Deutschen Bundestag vertretene politische Partei 3.000 € gespendet.
Darüber hinaus spendete die GmbH anlässlich des 20-jährigen Firmenjubiläum 20.000 € an das Deutsche Rote Kreuz.
Wie hoch ist die für das Kj. 2011 festzusetzende Körperschaftsteuer?
Der Solidaritätszuschlag ist dabei außer Acht zu lassen.
Begründen Sie Ihre Entscheidungenunter Angabe der gesetzlichen Vorschriften.
Meine Lösung:
Gewinn lt. Handelsbilanz 41.200,00€
+ Zuführungen zu den Rücklagen 5.800,00€
= handelsrechtlicher Jahresüberschuss/ 47.000,00€
Gewinn lt. Steuerbilanz
+ verdeckte Gewinnausschüttungen (§ 8 Abs. 3 KStG) 10.000,00€
+ nicht abziehbare Aufwendungen, soweit sie den obigen
Gewinn gemindert haben:
- nicht abziehbare Steuern einschließlich Neben-
leistungen (§ 10 Nr. 2 KStG)
- Körperschaftsteuervorauszahlungen 5.000,00€
- Säumniszuschläge 200,00€
- Geldbußen (§ 4 Abs. 5 Nr. 8 EStG) 500,00€
- Gewerbesteuer (§ 4 Abs. 5b EStG) 14.300,00 €
+ sämtliche Spenden 23.000,00€
./. nicht der Körperschaft unterliegende Vermögens-
mehrungen, soweit sie den obigen Gewinn erhöht
haben:
- Investitionszulagen (steuerfrei) 10.000,00€
= steuerlicher Gewinn/Verlust
= Summe der Einkünfte 90.000,00€
./. Abzugsfähige Spenden und Beiträge (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 KStG)
(20% von Spenden + Einkommen) 18.000,00€
= Gesamtbetrag der Einkünfte
= Einkommen 72.000,00€
=zu versteuerndes Einkommen 72.000,00€
Körperschaftsteuer beträgt laut § 23 Abs. 1 KStG 15% des zu versteuernden Einkommens.
= 72.000,00€ x 15%
= 10.800,00€
Vielen Dank!
Johanna