Hallo Leute,
Ich sitze über folgender Frage und komme einfach nicht weiter.
Brigitte W. hat vor zwei Jahren ihren Führerschein gemacht. Sie kauft sich ein Auto, das aber F (ihr Freund) auf seinen Namen zulässt, damit sie bei der Versicherung keine 260% (für Amfänger) sondern nur 120% (als Zweitwagen) bezahlen muss.
Es kommt aber, wie es im Leben so oft kommt: Nach einiger Zeit kriegen die beiden Krach. B wendet sich enttäuscht einen anderen Mann als Partner zu. Die Trennung von F ist für B endgültig. Daraufhin entschließt sich ihr bisheriger Freunf F aus Rache, das Auto von B an einen anderen, den Dieter (D) zu verkaufen. Kraftfahrzeugbrief und Zweitschlüssel des Autos hatte er noch im besitz; das Auto holte er sich vor der Haustür von B.
Frage.
a) Welcher Vertrag wurde zwischen F und D geschlossen?
Die Antwort ist klar ein Kaufvertrag
b) Ist der Vertrag gültig?
Meines erachtens ja, der Fahrzeugbrief ist ja auf dem Namen von F
c) Welche Eigentümer-/ Besitzerverhältnisse bestanden vor und nach dem Verkauf F an D?
??
d) Kommt B wieder zu ihrem Auto?
??
e) Kann B gegen F Ersatzansprüche geltend machen??
???
Ich hoffe einer von euch kann mir etwas weiter helfen.
Gruss Sandra