HP mahnt 16-Jährigen ab

    • Offizieller Beitrag

    HP mahnt 16-Jährigen ab

    Eine Abkürzung ist eine Abkürzung -- und weiter nichts. So könnte man denken. Und die Buchstabenkombination "HP" kann für vielerlei stehen -- könnte man ebenfalls denken. Laut Abkuerzungen.de steht sie etwa für "Homepage" oder auch für "Horse Power" und "High Pressure". Das Standard-Nachschlagewerk von Amkreutz "Abkürzungen der Informationsverarbeitung, A-Z" kennt sogar die Bedeutung "Hand Punch" (Schlag mit der bloßen Faust).

    Für den Hardwarehersteller Hewlett-Packard hat "HP" jedoch nur eine einzige Bedeutung. Das Unternehmen sieht seine geschützten Marken von Verwechslung bedroht, sobald jemand die betreffende Buchstabenkombination im Rahmen von Internet-Domains nutzt, und sei es auch in ganz anderem Zusammenhang. Das hat jetzt Layth Ibrahim, ein 16-jähriger Schüler aus Karlsruhe, in Form eines Abmahnschreibens samt Kostennote der HP-Anwälte zu spüren bekommen -- sozusagen ein markenrechtlicher "Hand Punch" der teuren Sorte.

    Ibrahim betreibt die Domains "HP-World.de" und "HP-World.com", unter denen er bislang Tutorials und anderes Material rund um den Bau von Homepages angeboten hat. Lässt man den Bindestrich in der .com-Webadresse fort, so gelangt man zur Site der US-Messe HP World Conference & Expo, bei der es um Lösungen rund um Hewlett-Packard-Produkte geht.

    Das Schreiben der von HP beauftragten Stuttgarter Anwaltskanzlei setzt den Streitwert mit 130.000 Euro an. Daraus errechnet sich in Verbindung mit der üblicherweise draufgeschlagenen Post- und Telekommunikationspauschale nach der Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO) eine Gebührenforderung in Höhe von 1151 Euro. Eine Menge Geld für einen Schüler der achten Klasse.
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    Quelle: Heise.de

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  • Gute Frage, aber ist das nicht ähnlich wie bei Kinder (Kinder-Schockolade) das in Deutschlang Worte und Wortkombinationen nur als Wortbildmarke geschützt werden können? Wäre sicher ein interesannter Streitfall, wenn die Eltern eine Rechtsschutzversicherung haben, denn ein 16jähriger darf ja ne Domain nur mit erlaubnis der Eltern registrieren!

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  • man das ist ja echt der hammer!:§$%
    meinen die firmen echt, dass sie die einzigen sind, die ein recht auf abkürzungen haben!
    manchmal bekomme ich echt zustände! es gibt doch auch andere die vielleicht herbert peters heißen oder was weiß ich oder schumacher, schmidt und so weiter und nur deswegen, dürfen die die nicht benutzen, weil ja große namen kommen können und einem damit richtig ärger machen können!
    also mal ernst, wenn sie die domain so toll finden, sollen, die die sich doch vorher sichern
    :evil:

  • Gut, mit dieser ähnlichen Domain mögen Sie ja recht haben, aber das Kürzel "HP" ist wohl bestimmt nicht als Marke oder sonstigem eingetragen (Weiss ich jetzt natürlich net genau)

    Aber was ich nicht verstehe ist, dass HP dadurch einen "kleinen" 16 Jährigen zu 'ruinieren'. Die hätten sich doch lieber mal mit dem an einen Tisch setzen können und ihn über solche rechtliche Folgen aufklären können. Und 100¤ tun denen bestimmt auch nicht weh...

    Jetzt stell dir mal vor die Bild Zeitung würde das Thema auf der Titelseite bringen! HP hätte einen wahnsinns Image-Verlust, auch wenn Sie rein rechtlich Recht haben.

    • Offizieller Beitrag

    na sowas kennt man aber auch von scout24 die haben das doch auch im großen stil gemacht entweder weil die 24 drin war oder wegen dem scout .. *nicht mehr sicher bin*

    mfg

    jens

  • nur mal so als kleine anregung:

    https://dpinfo.dpma.de/

    das ist die seite des patentamtes, wo man markensuche betreiben kann.
    man muss sich nur vorher anmelden, sonst passiert nix.

    unter hp habe ich jede menge marken gefunden, z.b.
    HP HOUSES OF PARLIAMENT,
    MIEZE HP, HP SUN-SET. man muss dann noch unterscheiden zwischen wortmarke oder bild/wortmarke.

    kann nur jedem raten, die grundregeln der domainanmeldung zu beachten.
    siehe https://www.study-board.de/www.domainguard.de

    in falle des 16jährigen könnte zum tragen kommen, dass er die domain ohne
    genehmingung seiner eltern beantragt hat. da kann das noch als "schwebend" eingestuft
    werden. aber der anwalt wird's schon richten. besser aber einen anwalt zu nehmen,
    der sich auf solche sachen spezialiert hat.

  • es kommt m e. darauf an, ob die marke von mieze hp vor der eintragung von hp war,
    und zweitens, dass keine verwechslungsgefahr da ist - was in dieses konstruktion - hp-world -
    durchaus der fall sein könnte, und drittens, dass sich die geschäftsfelder nicht
    überschneiden. da gibt es noch mehr, was zu beachten ist. aber das würde wohl zu einem kolleg über domainrecht führen. :D
    bei einer markenanmeldung muss man sehr genau seine kategorien bedenken,
    unter der man seine flagge zeigen will.

    leider gibt es auch da keine einheitlichen, höchstrichterlichen entscheidungen,
    wie im ganzem onlinerecht auch.

  • das ist noch gar nix im vergleich zu anderen fehlern, die die bürger/innen allesamt
    bezahlen müssen. X(

    lies mal das: http://www.webwork-magazin.net/news/artikel/740
    da steht der junge wenigstens nicht allein da. :]

    aber immerhin: hp hat eine seite hpworld.com, ibrahims heisst hp-world.com.
    verwechlungsgefahr ist schon drin. aber: warum hat hp nicht beide domainnamen
    genommen? was man normalerweise macht. war ibrahims schon da, bevor hp seine
    hpworld anmeldete? na ja, der fall wird noch einige zeit aktuell sein. da bin ich sicher.

  • ich persönlich kenne den inhaber dieser beiden domains auch und muss sagen, es ist echt eine schweinerei, wie kann man nen 16 jährigen so ausnehmen, würde doch reichen wenn man ihm drauf hinweisen würde und dann die domains überschreiben lassen.....

    aber nein hewlett packard muss ja gleich die awälte rausholen und ein auf dicken max machen.....

    sind für mich alles ideoten dann müssten sie ja auch noch 1000 andere domains und deren besitzer verklagen weil in zich domains steckt das kürzel HP

    na gut genug gelabert, sonst rege ich mich noch weiter auf.....

    gruß marc