Hallo Leute,
sitze seit Tagen an diesem Heft und allmählich bin ich am verzweifeln :(:confused:
Auch die Gesetzestexte helfen mir nicht so recht weiter.
z.b. Aufgabe 5 mit der TRODA-GmbH:
Aus meiner Sicht kann der aufsichtsrat nichts machen, das die Maßnahmen
in den Aufgabenbereich der Gesellschafterversammlung fallen (§ 119 AktG).
Der Aufsichtsrat kann lediglich noch Einsicht in die Unterlagen nehmen.
Ist mein Ansatz nun richtiig oder bewege ich mich auf dem totalen Holzweg????:hae:
Doppelmami