- Offizieller Beitrag
So selbstverständlich Menschen heute Landesgrenzen überqueren, so schnell kommen sie mit dem Recht des Nachbarlandes in Kontakt. Dies hat weitreichende Folgen für Richter, Anwälte, Notare oder Unternehmensjuristen. Sie müssen das andere Recht kennen und auch das im anderen Land übliche Verfahren beachten. Einblicke, wie Juristen in Deutschland, Frankreich, Belgien und der Schweiz das Recht der anderen Länder anwenden, erhalten Praktiker und Studenten am 28. und 29. Juni: Der Lehrstuhl für französisches Zivilrecht von Professor Claude Witz veranstaltet die Tagung „Die Anwendung des ausländischen Rechts durch den nationalen Richter – Deutschland, Frankreich, Belgien, Schweiz“.