Hallo zusammen,
vielleicht gibt es ja unter Euch ein paar Experten die mir helfen können.
Derzeit beiße ich mir an folgender Frage die Zähne ab.
Unterscheiden Sie Rücklagen und Rückstellungen (soweit okay, begriffen).
Gehen Sie auf den §249 Abs. 2 HGB ein und erläutern Sie seine Bedeutung aus handels- und steuerrechtlicher Sicht.
Kann mir da jemand einen Tipp geben oder wo ich denn mal lesen könnte?
Vielleicht erklärt mir auch jemand nur mal kurz was der § von mir will?
Wäre über Hilfe dankbar.
Viele Grüße
Susi