Hallo Leute,
Folgende Frage verwirrt mich etwas. Kann mir evtl. jemand von euch behilflich sein?
Unfertige und fertig Erzeugnisse sowie selbsterstellt Anlagen (aktivierte Eigenleistung) sind in der Bilanz zu Herstellungskosten anzusetzen.
a) Welche Kosten bilden die absolute Wertuntergrenze?
Mein Lösungsansatz:
Die Wertuntergrenze bildet die Summe aus Materialeinzelkosten, Fertigungseinzelkosten und Sondereinzelkosten der Fertigung.
b) Welche Kosten bilden die Wertobergrenze?
Meine Lösungsansatz:
Die Wertobergrenze umfasst alle Einzel- und Gemeinkosten ausschließlich der Vertriebsgemeinkosten und der Sondereinzelkosten des Vertriebes.
c) Welche Kosten bzw. Ausgaben dürfen nicht in die Herstellungskosten eingerechnet werden?
Mein Lösungsansatz:
Umsatzsteuer, Vertriebsgemeinkosten und Sondereinzelkosten des Vertriebs gehören nicht zu den Herstellungskosten.
Liege ich mit meinen Lösungen richtig??
Gruss Sandra