Hallo liebe Leute,
ich kämpfe gerade mit meinen Einsendeaufgaben BIL01. Mein Problem ist die Aufgabe 2. Ich habe zwar die Frage bereits beantwortet, aber dann einen Blick auf die vorhandenen Beiträge im Internet geworfen. Und nach diesen Beiträgen stimmt meine Antwort überhaupt nicht.
Könnt Ihr bitte mir bei der Aufgabe helfen? :wall:
Also,
Uschi Maruska ist Inhaberin einer Drogerie in Berlin. Die Firma ist im Handelsregister eingetragen. In den aufeinander folgenden Abrechnungsperioden Jahr 01 und Jahr 02 erzielte die Drogistin folgende Umsatzerlöse und Jahresüberschüsse:
*
Jahr 01 | Jahr 02 | |
Umsatz | 500.000 € | 400.000 € |
Gewinn | 40.000 € | 50.000 € |
Ist Frau Maruska nach
- Handelsrecht und / oder
- Steuerrecht
buchführungspflichtig? Begründen Sie jeweils Ihre Antwort unter Angabe der einschlägigen Paragrafen!