Hallo,
Wie wird das eigentlich in der juristischen Püfung aggehandelt wenn zwei einen Vetrag über ein Essen im Wirtshaus schließen, allerdings kurze Zeit später die Ehefrau des Wirts zum kassieren vorbeikommt, der Kunde nicht zahlen will und die Ehefrau mit sich verhandeln lässt und viel weniger Geld für das Essen verlangt.
Wie kann der Wirt hier das Geld zurückbekommen???
MfG,
Michael
Verhandlungen nach dem Vertrag????????
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wittie -
15. März 2005 um 15:19 -
Erledigt
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Jetzt mal ohne irgend welche Paragraphen zu wälzen:
Ich würde mal sagen, der Wirt hat wohl Pech gehabt, weil seine Frau dem Gast gegenüber als bevollmächtigte Vertreterin auftritt. Selbst wenn der Wirt sie nicht bevollmächtigt hat, so kann das der Gast auf jeden Fall gutgläubig annehmen. Damit gilt eine Abmachung zwischen Gast und Wirtin genauso, als hätte er sie mit dem Wirt selbst geschlossen.
Kannst ja mal im BGB unter "Vertretungsvollmachten" nachschlagen, da wird das alles abgehandelt.