ESA BWG01 - Aufgabe 6 (SGD)

  • Lernheftcode: BWG01-XX5-K25


    Hallo alle zusammen.
    Ich bräuchte mal Eure Hilfe bei der Einsendeaufgabe Nr 6.

    "Was ist der wesentliche Unterschied zwischen der GmbH und der Unternehmergesellschaft?"

    Irgendwie stehe ich hier total auf der Leitung und komme nicht so richtig weiter.
    Ist hier das jeweilige Startkapital gemeint und/oder die die begrenzte Anzahl der Gesellschafter/Geschäftsführer bei der mini-GmbH?
    Wie habt Ihr die Aufgabe gelöst?

    Habe überlegt eine Tabelle anzulegen und die Unterschiede entsprechend gegenüberzustellen. Sinnvoll oder falscher Lösungsansatz?

    LG - vulcano

    [SIZE=4]Every man is the architect of his own fortune.[/SIZE]

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  • Die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) ist keine eigene Rechtsform, sondern eine besondere Variante der GmbH.

    Es handelt sich dabei nicht um eine neue Rechtsform, sondern um eine GmbH, die ohne bestimmtes Mindeststammkapital gegründet werden
    kann. Die Sonderregeln finden sich in § 5a GmbHG. Mit der Bezeichnung als „Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)“ bzw. „UG (haftungsbeschränkt)“ grenzt sich die Unternehmergesellschaft klar von der klassischen GmbH ab.
    Allen Beteiligten ist dadurch ersichtlich, das es sich um eine Gesellschaft mit geringer Kapitalausstattung handelt.

    Die UG zeichnet sich insbesondere dadurch aus, dass für ihre Gründung auch weniger als 25.000 € Stammkapital ausreichen.
    Der Betrag muss auf volle Euro lautet. Theoretisch ist damit die Gründung mit nur 1 Euro Stammkapital möglich.

    Weiteres wichtiges Merkmal der UG ist, dass sie zwar rechtlich eine GmbH ist, sich aber im Geschäftsverkehr nicht als GmbH bezeichnen darf.
    Sie muss stattdessen den Zusatz "Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)" oder "UG (haftungsbeschränkt)" tragen.

    Eine Sacheinlage (z.B. Maschinen, Forderungen, Geschäftsbetriebe) ist bei der UG ausgeschlossen.
    Erst wenn das im Gesellschaftsvertrag vereinbarte Stammkapital vollständig eingezahlt wurde, kann die UG zum Handelsregister angemeldet werden.