Hallo,
ich habe total Probleme bei diesem Heft.
Könnte mir vielleicht wer bei den Lösungsansätzen helfen.
Das wäre sehr nett.
Ich könnte im Gegenzug bei STW01N XX7-K25 helfen. Diese Heft habe ich bereits fertig.
Hallo,
ich habe total Probleme bei diesem Heft.
Könnte mir vielleicht wer bei den Lösungsansätzen helfen.
Das wäre sehr nett.
Ich könnte im Gegenzug bei STW01N XX7-K25 helfen. Diese Heft habe ich bereits fertig.
Hallo Maria,
ich sitze gerade an der gleichen ESA und bin schon fast am verzweifeln. Bis auf Aufgabe 2 hab ich alles bearbeitet, bin mir aber überhaupt nicht sicher, ob das so stimmt. Hast du schon etwas fertig, dann könnten wir vergleichen.
LG Melli
Hallo Melli,
gerne können wir unsere Aufgaben vergleichen.
Ich habe aber erst mit der Lösung der Aufgaben begonnen.
Eine Frage hätte ich zu Aufgabe 1. Mit welchem Hebesatz der Gemeinde hast du die Gewerbesteuer berechnet?
Lg Maria
du,
ich hab im I-net gegoogelt und 410 % gefunden. Hoffe es hilft dir.:D
LG Melli
Hallo Melli, hallo Maria!
Mich plagt leider genau das selbe Thema!! Hab ne totale Denkblockade
Das ist jetzt mein letztes Lernheft und ich komm einfach nicht voran
Könnt Ihr mir vielleicht helfen? Habe Aufgabe 1, 3 und 4 fertig... bezweife aber das das richtg ist
LG Lilli
Hallo Lilli,
ich habe jetzt Aufgabe 1 fertig und mit Aufgabe 2 begonnen.
Bin mir aber bei Aufgabe 2 gar nicht sicher. Die ersten zwei Sätze habe ich jetzt abgearbeitet.
Hast du schon Ansätze?
lg Maria
Hallo zusammen,
was kommt bei der Nr. 4 als Ergebniss?
Hallo pupu,
10.800,- € ... und das ist auch richtig habe meine ESA schon korregiert zurück bekommen
Hallo Maria,
ich sitze gerade ander stw02 xx9-a28 Aufgabe 2 und 3, da du schon Aufgabe 3 fertig hast kannst du mir vielleicht bei der Lösung helfen??? und wenn du hast auch Aufgabe 2
Danke
Hi Leute hat nochmal jemand einen Lösungsweg für Aufgabe 2 und 3, denn 1 und 4 habe ich schon fertig hänge aber bei der 2 und 3 Aufgabe fest?
Danke für hilfe
Brauch ebenfalls Hilffsansätze bei den Aufgaben 2 und 3...kann mir jemand einen Denkanstoß geben...wäre echt super
Hallo,
ist vielleicht schon zu spät, aber bei so vielen Antworten auf das Thema, hab ich jetzt erst gesehen, dass hier Fragen hinten dran stehen...
Hatte den Lernheftcode: STW02-XX8-K26, d. h. ich weiß nicht, ob die Aufgabenstellung identisch ist, da sie hier nicht eingestellt wurde... Hoffe es hilft trotzdem!
Also hier meine Antworten:
2.
A muss, da die Leistung im Januar vollständig erbracht wurde, für den Voranmeldungszeitraum (VAZ) Januar 2009 570 € in der Umsatzsteuervoranmeldung erfassen (§ 13a Abs. 1 Nr. 1a UStG), und bis zum 10. Februar 2009 an das Finanzamt abführen. Vorsteuer fällt für A nicht an.
B kann im VAZ Februar 2009 (Lieferung 16.01.2009/ Rechnung 01.02.2009) die Vorsteuer von 570 € und muss im VAZ März 2009 (Lieferung 01.03.09) die Umsatzsteuer von 1.520 € anmelden.
C kann im VAZ April 2009 die Vorsteuer von 1.520 € (Lieferung 01.03.2009/ Rechnung 01.04.2009) und muss die Umsatzsteuer von 2.090 € (Lieferung/Verkauf 18.04.2009) anmelden.
D kann im VAZ April 2009 die Vorsteuer von 2.090 € (Lieferung/Verkauf u. Rechnung 18.04.2009) und muss im VAZ Juni 2009 die Umsatzsteuer von 1.277,31 € (Lieferung 01.06.2009) anmelden.
K und der Nachmieter sind keine Unternehmer und es handelt sich um einen Privatverkauf und ist somit nicht steuerbar.
3.
zu a)Z übt seine berufliche Tätigkeit selbstständig aus; ist somit nach § 2 Abs. 1 UStG Unternehmer und damit nach § 13 Abs. 1 Nr. 1 UStG Steuerschuldner. Er erbringt als Rechtsanwalt eine sonstige Leistung gemäß § 3 Abs. 9 UStG.
zu b)Wie in zu a) bereits beschrieben ist Z nach § 13 Abs. 1 Nr. 1 UStG Steuerschuldner und seine Leistungen, die er im Zuge seines Unternehmens tätigt, sind somit steuerpflichtig. Der Leistungsnehmer (Mandant) ist Nichtunternehmer (privater Schadensersatzprozess) und hat seinen Wohnsitz im Gemeinschaftsgebiet (Paris/Frankreich), damit ist der Leistungsort der Sitzort des Leistungsgebers (Mainz) nach § 3a Abs. 1 UStG. Damit ist sonstige Leistung ist im Inland erbracht worden und somit steuerbar.
zu c)Der Steuersatz beträgt nach § 12 Abs. 1 UStG 19 %. Das Entgelt beträgt 4.000 € brutto. Abzüglich 19 % Umsatzsteuer 3.361,34 €. Damit beträgt die abzuführende Umsatzsteuer 638,66 €. Da die Leistung im März 2009 ausgeführt wurde, ist der Voranmeldezeitraum für die Umsatzsteuervoranmeldung März 2009.
Gruß MaraCuja
hallo
ich habe 3 aufgaben "schon" geschafft aber bei der letzten komme ich einfach nicht voran. das ist die aufgabe 3 aus heft ...a28.
(c betreibt im inland einen neuwagenhandel...)
über hilfe wäre ich wirklich unglaublich dankbar- nach 3 wochen sehe ich immer noch kein land und bin echt verzweifelt!!!