Hallo ihr Lieben,
ich komme leider bei REK04 nicht ganz weiter. Kann mir vll jemand einen Denkanstoss geben?
Frage:
Mayer in München bestellt wieder bei Schmidt in Hamburg teure exotische Früchte, die aber erst "frisch vom Schiff" zwei Wochen nach Bestellung bei Mayer angeliefert werden sollen, da Mayer diese für eine große Hochzeitsfeier benötigt. Die Früchte werden jedoch unmittelbar nach der Bestellung angeliefert.
a. Muss Mayer die Früchte annehmen und bezahlen, wenn er ausdrücklich darauf hingewiesen hat, dass er "frische Früchte" benötigt? Spielt es eine Rolle, dass Mayer entsprechende Kühlräume zur Verfügung hat?
b. Was ist, wenn die Früchte nicht qualitativ "1. Ware" sind?
Vielen Dank.
Sonnige Grüße
Elli