Hallo ihr Lieben,
ich habe da nochmal eine Frage zum Steuerrecht.
Der ESt-Bescheid 2011 vom 03.09.2012 (Aufgabe zur Post) ging dem Steuerpflichtigen Pichler, Hamburg, am 06.09.2012 zu. Der Steuerbescheid weist ein Guthaben in Höhe von 844€ aus.
Herr Pichler hat mit einem höheren Betrag gerechnet. Offensichtlich wurden Fortbildungskosten nicht anerkannt.
Herr Pichler erkennt diese Abweichung erst am 17.10.2012. Vom 13.09. bis zum 02.10.2012 hat er einen Urlaub in Südamerika gebucht. Nach einem Wirbelsturm in der letzten Urlaubswoche war sein Hotel vin der Außenwelt abgeschnitten, so dass er den Rückflug nicht planmäßig antreten konnte. Aus seinen Reiseunterlagen geht eindeutig hervor, dass Herr Pichler aus den genannten Gründen erst am 10.10.2012 wieder in Hamburg ankam.
Kann am 17.10.2012 gegen den ESt-Bescheid noch ein wirksamer Einspruch eingelegt werden?
Ich würde sagen Herr Pichler kann keinen fristgerechten Einspruch mehr einlegen, Frist nach Bekanntgabe einen Monat aber er könnte eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand § 110 AObeantragen.
Liege ich mit meiner Einschätzung richtig oder voll daneben?
Ich wäre über eine Antwort sehr dankbar!