Hallo ihr Lieben,
ich hänge gerade an dem Studienheft SfBB 1N / 0712 A08. Steuerlehre ist so gar nicht mein Gebiet =( .
Vielleicht kann mir ja Jemand helfen.
Aufgabe 2
Der Steuerpflichtige B überwies seine Einkommensteuervorauszahlung, fällig am 10.03.2012 (3830 €), für das I.Quartal 2011 verspätet. Er teilte seiner Bank den Überweisungsauftrag am 13.04.2012. Der Steuerbetrag wurde der Finanzkasse am 20.04.2012 gutgeschrieben.
Berechnen Sie die Höhe des vom Finanzamt geforderten Säumniszuschlages.
Ein Säumniszuschlag wird doch nur für volle Monate berechnet, oder gilt ein voller Monat vom Fälligkeitsdatum + 30Tage oder 31Tage als voller Monat?
Ich hoffe es kann mir Jemand helfen.
Vielen Dank!