Hallo Community,
ich habe mich an einer FH einschreiben wollen. Die Frist war bis zum 01.03.2013. Nun habe ich die Einschreibungsunterlagen am 27.02.2013 beim zuständigen Gebäude in den Briefkasten geworfen und somit die Frist eingehalten. Am 5.03.2013 erhalte ich eine Email in der steht, dass eine Unterlage fehlt, die ich bis zum 8.03.2013 einreichen müsse, da sie ansonsten 25 anstatt 50 euro Einschreibgebühr erheben müssen. gesagt getan am 06.03.2013 beim info-point abgegeben und 2 Stunden später bei der zuständigen Sachbearbeiterin angerufen um den Erhalt zu verfizieren. Es ging alles glatt. Nun sagt sie mir aber, dass ich 50 Euro zahlen muss, da die Unterlagen einen Eingangsstempel vom 5.03.2013 haben, obwohl ich diese am 27.02.2013 eingeworfen habe. Ich habe zwei Zeugen die mit dabei waren, als ich diesen Briefumschlag zur besagten Zeit eingeworfen habe, sowie die Email, dass ich bis zum 08.03.2013 Zeit habe die fehlende Unterlage einzureichen und wenn das nicht passiert ich dann erst 50 Euro anstatt 25 Euro zahlen soll.
Ich habe mich geweigert und gesagt das ich Zeugen und besagte Email habe. Man ließ nicht locker. Nun versprach man mir einen Rückruf nach Rücksprache mit den Vorgesetzten. Desweiteren sagte ich, dass ich das schriftlich haben möchte und daraufhin einen Einspruch schreiben möchte.
Können sie die 25 Euro Aufschlag, trotz Zeugen und der Email, welche besagt, dass ich wenn ich die Frist des 8.03.2013 versäume (welche ich Eingehalten habe) erst 25 Euro Auschlag zahlen muss, einfordern?
Eigentlich bin ich doch im Recht oder nicht?
Vielen Dank für Antworten