Hallo,
leider liegt mir das Thema irgendwie gar nicht.
Kann mir vll jemand zu folgender Aufgabe einen Denkanstoss geben?
Wir hatten gesagt, dass das Schuldrecht die Sonderverbindung zwischen Personen, das Sachenrecht die Beziehung einer Person zu einer Sache regelt. Was ergibt sich hieraus? Gehen Sie auch auf das Abstraktionsprinzip ein?
Vielen Dank
Liebe Grüße
Elli