Hallo Zusammen,
vielleicht habe ich meine Anfrage ja im falschen Tread geöffnet , jetzt versuche ich es mal hier. Kann mir irgendjemand helfen bei der u.g. Aufgabe?
Frage:
Der Steuerpflichtige Kramer hat im Veranlagungszeitraum in seinem Privathaushalt folgenden Aufwendungen:
a) Beschäftigung von Haushaltshilfe ink. der Abgabe an die Minijob-Zentrale 6000€
b)Für die Gartenpflege durch eine FAchfirma 1100€ und für die Fensterreinigung durch eine Gebäudereinigungsfirma 600€ jeweils Lohnanteile und Umsatzsteuer
c)In diversen Rechnungen von Handwerksfirmen, die in und an seinem Haus Instanthaltungsarbeiten vorgenommen haben Maurer, Maler, Klempner, Elektriker sind Lohnanteile und Umsatzsteuer in Höhe von 12000€ enthalten.
Wecher Betrag kann Kramer insgesamt auf Antrag von seiner Steuerschuld abziehen lassen?