Hallo Zusammen,
ich hoffe es kann mir jemand bei der Aufgabe 9 helfen ich zerbreche mir den Kopf und komme einfach nicht weiter bzw. ich will die Aufgabe nicht vermasseln...
Frage:
Der Steuerpflichtige Kramer hat im Veranlagungszeitraum in seinem Privathaushalt folgenden Aufwendungen:
a) Beschäftigung von Haushaltshilfe ink. der Abgabe an die Minijob-Zentrale 6000€
b)Für die Gartenpflege durch eine FAchfirma 1100€ und für die Fensterreinigung durch eine Gebäudereinigungsfirma 600€ jeweils Lohnanteile und Umsatzsteuer
c)In diversen Rechnungen von Handwerksfirmen, die in und an seinem Haus Instanthaltungsarbeiten vorgenommen haben Maurer, Maler, Klempner, Elektriker sind Lohnanteile und Umsatzsteuer in Höhe von 12000€ enthalten.
Wecher Betrag kann Kramer insgesamt auf Antrag von seiner Steuerschuld abziehen lassen?