Tach,
hoffe es kann mir einer helfen.
Folgende Sachlage:
a) Eine große Kapitalgesellschaft weist eine Rückstellung von 200 TEUR für Gewährleistungen aus. Die dafür notwendigen Einzelnachweise konnten dem Abschlussprüfer nicht vorgelegt werden. Aus dem Schriftwechsel im Unternehmen sind Inanspruchnahmen aus Gewährleistungen ersichtlich.
b) Im selben Jahresabschluss wurden im Anhang die Bezüge des Vorstandes nicht angegeben.
Welche Folgerungen kann man daraus ziehen?
Hoffe noch, dass ich im richtigen Abschnitt gelandet bin.
thx to all