hallo, bin grad am Handelsrecht büffeln dazu habe ich noch ein par frage auf die ich im internet und bücher keine Antwort finde.
Was ist mit der Aussage gemeint, dass der Kaufmann nichts umsonst tut?
kann die mängelrügeobliegenheit durch agb abbedungen werden und ist die mängelrüge zugangsbedürftig i.s.v § 130 bgb.
Inwiefern wird das Gesellschaftsrecht durch das europarecht beeinflusst? und Welchen Sinn hat der gesellschaftsrechtliche rechtsformzwang und in welchen fällen wirkt er sich aus?
habe die themen nachgelesen konnte aber mit dem wissen die fragen nicht beantworten.
Danke