BWG01 aufgabe 4

  • hallo,

    ich hänge mal wieder bei einer Aufgabe und zwar bei der Nummer 4:
    Worum handelt es sich???

    a) Abgestimmtes Verhalten rechtlich und wirtschaftlich selbstständiger Unternehmen
    b) Zusammenschluß mehrerer rechtlicher selbständiger Unternehmen unter einheitlicher wirtschaftlicher Leitung
    c) Unternehmenszusammenschluß unter Aufgabe der rechtlichen und wirtschaftlichen Leitung
    d) Beteiligung eines stillen Teilhabers am handelsgewerbe eines anderen
    e) Auflösung eines Unternehmens und Übertragung der Vermögensgegenstände und Schulden auf ein neues Unternehmen

    d) könnte die Stille Gesellschaft sein...??? aber ich bin mir da gar ned sicher......

    lg Bonny

  • Hey Gast!
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  • hallo,

    ich hänge mal wieder bei einer Aufgabe und zwar bei der Nummer 4:
    Worum handelt es sich???

    a) Abgestimmtes Verhalten rechtlich und wirtschaftlich selbstständiger Unternehmen
    b) Zusammenschluß mehrerer rechtlicher selbständiger Unternehmen unter einheitlicher wirtschaftlicher Leitung
    c) Unternehmenszusammenschluß unter Aufgabe der rechtlichen und wirtschaftlichen Leitung
    d) Beteiligung eines stillen Teilhabers am handelsgewerbe eines anderen
    e) Auflösung eines Unternehmens und Übertragung der Vermögensgegenstände und Schulden auf ein neues Unternehmen

    d) könnte die Stille Gesellschaft sein...??? aber ich bin mir da gar ned sicher......

    lg Bonny

    Hallo Bonny,
    hast du schon eine Lösung für deine Aufgabe?

    LG Carlothe

  • Umwandlung bedeutet eine Rechtsformänderung, ohne dass die bisherige Unternehmung aufgelöst oder neu gegründet wird.
    Eine Umwandlung liegt überall dort vor, wo eine Unternehmung ihre Rechtsform ändert.
    Allerdings wird diese Bezeichnung rechtliche angewendet, wo eine Änderung der Unternehmungsform in eine andere Unternehmungsform ohne Liquidation oder Auflösung zulässig ist.

    Für die Umwandlung mit Liquidation oder Auflösung wird in der Regel der Unterbegriff Umgründung verwendet und ist die Ablösung der vorhandenen Unternehmensform über Liquidation und Bildung einer neuen Rechtsform

    Hierbei wird der Wechsel einer Unternehmensform durch Liquidation des alten Unternehmens und Einzelübertragung aller Vermögensteile und Schulden vollzogen. Umgründung ist z. B. vorgeschrieben bei einem Wechsel einer Einzelfirma in eine Personenhandelsgesellschaft.

    Ich denke Umgründung ist dann der bessere Begriff, oder beide angeben aber deutlich beschreiben.

    Such auch mal im Internet nach Umwandlung und Umgründung