BuJa 11 EA 8

  • Ich habe ein Problem bei folgender Einsendeaufgabe:

    Nach den GoB gehört zu den allgemeinen Anforderungen, dass die notwendigen Bücher nach bestimmten Grundsätzen geführt werden. Im Zusammenhang mit den Wechselgeschäften der 7. Aufgabe wurden früher sog. Wechselkopierbücher geführt, aus denen sich sämtliche Angaben für die in dieser Aufgabe angesprochenen Verpflichtungen herleiten ließen. Bedenken Sie, keiner der beteiligten Unternehmer ist noch im Besitz des Wechsels. Welchen "einfachen" Weg kann man heute beschreiten, um über die notwendigen Daten zu verfügen?

    Kann mir vielleicht jemand einen Tip geben?

    Vielen Dank im voraus.

    LG Heike

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  • Hallo Heike,
    also ich habe auf folgende Antwort volle Punktzahl bekommen:

    Das Wechselkopierbuch könnte man als Nebenbuch in der Finanzsoftware laufen lassen.
    Hierin werden alle relevanten Daten festgehalten, sprich die meisten der gesetzlich festgelegten Bestandteile des Wechsels müssten hier hinterlegt werden.
    So ist eine Verknüpfung mit der Bilanzierung kein Problem.
    Auch die Erstellung von Kopien der Wechsel trägt dazu bei, die Wechselgeschäfte lückenlos zu dokumentieren.
    Möchte man auf Kopien verzichten, gibt es die Möglichkeit, Wechsel einzuscannen. Diese Scans könnten dann wiederum ggf. mit dem Nebenbuch der Finanzsoftware verknüpft werden.
    Auch die Berücksichtigung der Wechsel-Verbindlichkeiten und -Forderungen in der Liquiditätsplanung stellt sicher, dass kein Betrag übersehen wird.


    LG