ILS SubS 7 A/N

  • Hallo,

    ich mache gerade bei ILS den Lehrgang "Steuerrecht und betriebliche Steuerlehre". Bin in den letzten Zügen, aber die letzten Hefte haben es in sich.

    Ich hänge bei Heft "SubS 7 A/N 0212 A07" bei den Einsendeaufgaben fest und komm nicht weiter, hab aber auch nicht mehr allzu viel Zeit.

    Ich kann folgende Aufgaben nicht lösen, vielleicht hat ja jemand einen Ansatz/Tipp für mich:

    Aufgabe 4:

    A (Sitz Aachen) verkauft Ware dem B (Sitz Bonn),
    B dem C (Celle) und dieser dem D (Duisburg).

    A beauftragt den Spediteur S mit der Beförderung der Liefergegenstände von A direkt an D.

    Wo sind Orte der drei Lieferungen? Vergessen Sie nicht, die §§ des UStG genau anzugeben.

    Aufgabe 5:

    Wie Aufgabe 1, aber mit folgender Abweichung: Der letzte Abnehmer in der Reihe (D aus Duisburg), holt selbst bei A in Aachen ab.

    Aufgabe 6:

    Der Unternehmner H (Hamburg) verkauf Waren dem Unternehmer K in Kopenhagen. Weiterkauf durch K an den Unternehmer O mit Sitz in Oslo. H lässt die Ware als Luftfracht von Hamburg an den Abnehmer seines Kunden direkt versenden.

    Die Lieferorte sind mit genauer §§-Angabe zu kennzeichnen.


    Kann mir vielleicht jemand Helfen??

    Danke und schöne Grüße aus dem verschneiten Berlin, schöne Weihnachten

    Einmal editiert, zuletzt von Dennis_K (23. Dezember 2012 um 16:42) aus folgendem Grund: Schreibfehler

  • Ort der Lieferung ist dort, wo sich die Ware bei Beginn der Beförderung befindet.
    Schließen mehrere Unternehmer über denselben Gegenstand Umsatzgeschäfte ab muss festgestellt werden,
    wer als erstes die Lieferung bewegt = Reihengeschäft.

    Fall 4
    A wird die bewegte Lieferung zugeordnet, nach §3 Abs.6 Satz 5 UStG, Aachen.
    B,C, Ende bei D; = unbewegte Lieferung, Ort nach § 3 Abs. 7 Nr. 2 UStG

    Fall 5 beginnt die bewegte Lieferung bei D, also von hinten beginnen.
    Schau dir dazu bei Wikipedia das Reihengeschäft an.

    Fall 6
    Warenverkehr – international
    Ort der Lieferung
    - Grundsatz: Ort der Liefergeschäfte mit einer Warenbewegung ist dort, wo die:
    * Beförderung („mit eigenem LkW“) oder
    * Versendung („Frachtführer“ oder „Spediteur“)
    an den Abnehmer beginnt (sog. „Ursprungslandprinzip“ bei „bewegten Lieferungen“)

    Gruß
    hape