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Als Bestandsveränderung werden Änderungen in den Beständen des Vorratsvermögens bezeichnet, die sowohl in einer Bestandserhöhung als auch in einer Minderung des Bestands zum Ausdruck kommen können. Von besonderer Bedeutung sind dabei Bestandsveränderungen fertiger und unfertiger Erzeugnisse. Bestandserhöhungen an fertigen und unfertigen Erzeugnissen treten ein, wenn in einer Periode mehr produziert als abgesetzt wird.
Wenn alle produzierten Mengen abgesetzt werden, treten keine Bestandsänderungen bei den Erzeugnissen auf.