Hallo zusammen, ich stehe auf dem Schlauch. Mache eine Weiterbildung zur gepr. Personalreferentin bei ILS und bin nun beim Heft RelB 6 angekommen. Bei Aufgabe 6 komme ich nicht ganz so weiter. Hier ist ja sicherlich das mit den befristeten Verträgen gemeint, wie lange, wie oft man die verlängern kann. Aber wie ist die Aufgabenstellung gemeint: Die Geschäftsleitung lässt den Vertrag: geschlossen am 01.02.01 zum 01.06.2002 auslaufen. Am 30.09.02 möchten sie den Arbeitnehmer wieder für 12 Monate aufnehmen. Was ist denn in der Zwischenzeit von Juni bis September mit dem? Arbeitet der da etwa nicht? Ich finde die Fragestellungen einfach immer zu ungenau und weiß nie genau, auf was es denen ankommt ... Kann jemand helfen?
Einsendeaufgabe RelB 6 Audfgabe 6
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Schnetti -
11. Dezember 2012 um 15:41 -
Erledigt
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Ich gehe mal davon aus, das es sich um ein mögliches Kettenarbeitsverhältnis handelt.
Aber:
Es besteht eine Verpflichtung, sich drei Monate vor Ablauf des befristeten Arbeitsverhältnisses bei der Arbeitsagentur als arbeitssuchend zu melden.
Falls die Befristung kürzer als drei Monate ist, muss sofort mit der Arbeitsagentur Kontakt aufgenommen werden, innerhalb von drei Kalendertagen.
Wenn der Arbeitsvertrag aufgrund von Zweckerfüllung endet, so muss der Arbeitgeber zwei Wochen zuvor über die Zweckerreichung informieren. Nun muss man sich umgehend bei der Arbeitsagentur als arbeitssuchend melden.Gruß
hape