Rechtliche Stütze?

  • Ich hab zwar 2 Kinder aber nicht diese Situation

    Adolf(17 Jahre), Sohn reicher Eltern, beschließt zu Hause auszuziehen, sich eine Arbeit zu suchen, am Arbeitsort einen eigenen Wohnsitz zu begründen, d.h. eine kleine, aber eigene Wohnung zu mieten und zu möblieren, auf Raten versteht sich.

    a. Inwieweit findet dieser Entschluss eine rechtliche Stütze?
    b.Wie wäre die Rechtslage, wenn die Eltern mit der Arbeitsaufnahme an einem anderen, entfernt liegenden Ort einverstanden gewesen wären?


    Hilfe? Biene

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  • Hey,

    egal welchen Vertrag er unterschreibt, er braucht immer die Unterschrift seiner Eltern. Beim Mietvertrag oder auch beim Dienst-werksvertrag oder Ausbildungsvertrag.
    Erst wenn die Eltern einverstanden sind, kann er ausziehen.