Rechtswissenschaften -Prüfen der Rechtslage

  • Rechtswissenschaften ist nicht so mein Ding,

    Folgende Aufgabe
    Fritz bekam zu seinem 17. Geburtstag einige Münzen im Wert von 250 EUR geschenkt.Diese verkaufte er an Eugen, der damit seine Sammlung vervollständigen kann und deshalb 400 EUR dafür bezahlt. Mit dem Geld kauft sich Fritz eine Stereoanlage,wmit er seinem Vater auf die Nerven geht. Dieser verlangt die Rückgängigmachung aller Geschäfte. Es stellt sich jedoch heraus, das Eugen seine Sammlung zu einem günstigen Preis weiterverkauft hat.

    a. Welche Verträge wurden abgeschlossen? Begründung!
    b. Sind alle Rechtsgeschäfte gültig
    c. Wie liegen die Eigentumsverhältnisse

    Das wars eigentlich Biene

  • Hey Gast!
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  • Zu allererst mal ist Fritz beschränkt geschäftsfähig nach § 106 BGB, da er das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Dies berechtigt ihn also nur zu Geschäften, für die er entweder lediglich einen rechtlichen Vorteil hat (also keinen Nachteil) i.S.d. §107 oder bei denen seine Erziehungsberechtigten (i.S.d. §1626 ff.) einstimmen i.S.d. §108 .
    Nun denn:

    Fritz bekommt Münzen geschenkt, hat also dadurch einen rechtlichen Vorteil i.S.d. § 107 BGB, nämlich Münzen im Wert von 250 €, aber keinerlei nachteilige Verpflichtungen. Dieser Schenkungsvertrag müsste also rechtswirksam sein.
    Beim Verkauf an Eugen sieht es schon etwas komplizierter aus. Hierbei musst du nämlich das Abstraktionsprinzip beachten. Hier mal ein kleines bsp dazu:

    Müller kauft von Friedrich ein Auto. Er bezahlt noch am gleichen Tag. Den Wagen und die Papiere erhält er aber erst eine Woche später.

    Der (deutsche) Jurist trennt hier drei Vorgänge: Zunächst haben Müller und Friedrich einen Kaufvertrag, das Verpflichtungsgeschäft, geschlossen. Der Kaufvertrag ist ein Kausalgeschäft. Aber erst als Friedrich dem Müller das Auto mitgegeben hat, hat er durch ein abstraktes Geschäft, in Form eines Verfügungsgeschäft, das Eigentum auf Müller übertragen. Müller andererseits erfüllte seine Verpflichtung durch Zahlung, also Übereignung und Übergabe des Geldes sofort.

    Das Abstraktionsprinzip besagt nun, dass die abstrakten Geschäfte - im Beispielsfall also Übereignung des Fahrzeuges und Übereignung des Geldes - auch wirksam sind, wenn das Kausalgeschäft, also der Kaufvertrag, unwirksam ist, weil beide voneinander unabhängig sind. Ein solcher Fall läge beispielsweise vor, wenn Friedrich bei Abschluss des Kaufvertrags wegen Geisteskrankheit nicht geschäftsfähig gewesen wäre. Dann ist der Kaufvertrag unwirksam, Müller wird aber trotzdem Eigentümer des Wagens, wenn Friedrich bei der Übereignung wieder geschäftsfähig war.

    Somit ist zwischen Eugen und Fritz ein Kaufvertrag (Verpflichtungsgeschäft) und 2 Verfügungsgeschäfte, nämlich die gegenseitigen Übereignungen zustande gekommen. Die Übereignung des Geldes ist für den Fritz rechtlich vorteilhaft, die Übereignung der Münzen rechtlich nachteilig und bedarf somit der Einwilligung der Eltern, da schwebend unwirksam. dadurch dass der Vater diese untersagt wird der Vertrag endgültig unwirksam.
    Wichtig: Die wirtschaftliche Bedeutung spielt dabei keine Rolle, sondern nur die Rechtliche!!

    "Gewalt ist die letzte Zuflucht der Unfähigen."

  • Nur zu! :flirty:

    EDIT: Anfangs war mir das Zivilrecht auch immer schleierhaft. Was mir aber dabei sehr geholfen hat, um dies zu ändern, sind die folgenden, kurz-gehaltenen und preiswerten Bücher:

    [Buch]398069321X[/Buch]

    bzw.

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    MfG
    Steffen

    "Gewalt ist die letzte Zuflucht der Unfähigen."