Widerspruch gegen dpo @18

  • Hallihallo,
    wer kann mir helfen?
    Mir ist bei der Anmeldung zu einer Klausur ein dummer Fehler unterlaufen und war somit nicht ordnungsgemäß angemeldet.
    Ich habe die Klausur jedoch mitgeschrieben und gehofft, dass sie mir anerkannt wird.Nun wurde mir mitgeteilt, dass sie nicht gewertet wird.
    Ich hätte die Klausur jedoch bestanden und wollte fragen, was da möglich ist?
    In dem Bescheid wurde ich drauf hingewiesen, dass ich innerhalb eines Monats Widerspruch nach § 68 ff der Verwaltungsgerichtsordnung einlegen kann. Nun meine Frage: Wie muss ich da vorgehen? Hat das überhaupt Aussicht auf Erfolg?

    Vielen Dank schon im Vorraus
    MfG Marie

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  • Widerspruch einlegen würde ich in jedem Fall und sich eine gute Begründung dafür suchen, dass du dich nicht angemeldet hast.

    Aber die Aussichten sind gering.