Ich komme bei folgender Aufgabe nicht weiter:
HErr Starkowsky ist Mehrheitsaktionär der Eisengießer AG
a) Er kauft alle Aktien auf und wird somit Alleininhaber. Ist die AG untergegangen? Kann er sie F.Stark.- Eisengießerei AG nennen?
b) Da er als Aktionär zu wenig Einfluss hat erwägt er eine Umgründung Was schlagen Sie vor wenn er seine Haftung nicht erhöhen will.
c) Er ist auch Mitglied der Volksbank eG, was muss geschehen, wenn er auch hier Alleininhabe rwerden will?
Ich wäre auch über Hinweise, wo ich die entsprechenden GEsetzestexte finden kann sehr dankbar!!
Danke schon mal !