Kann mir hier zufällig jemand helfen ?
Die GmbH weist im handelsrechtlichen und im steuerrechtlichen Jahresabschluss ein vorläufiges Ergebnis vor Steuern in Höhe von 9.687.200 € aus, Lediglich die Bewertung des Vorratsvermögens wurde noch nicht erfasst.
Das Unternehmen stellt den ergebniswirksamen Teil der Gesamtergebnisrechnung nach dem Gesamtkostenverfahren dar. Sämtliche Wareneinkäufe wurden sofort als Materialaufwand erfasst.
Wie hoch ist das handelsrechtliche und das steuerrechtliche Ergebnis ?
Im Rahmen der Inventur wurde ein Endbestand von 240.000 kg erfasst. Entsprechend wurden im Geschäftsjahr 1.160.000 kg veräußert. Der Endbestand gemäß FIFO-Verfahren wird wie folgt ermittelt.
[h=4]Dezember[/h] | [h=4]Zugang[/h] | [h=4]100.000 kg[/h] | [h=4]2.00 €[/h] | [h=4]200.000 €[/h] |
[h=4]November[/h] | [h=4]Zugang[/h] | [h=4]110.000 kg[/h] | [h=4]1.52 €[/h] | [h=4]167.200 €[/h] |
[h=4]Oktober[/h] | [h=4]Zugang[/h] | [h=4]30.000 kg[/h] | [h=4]1.52 €[/h] | [h=4]45.600 €[/h] |
[h=4][/h] | [h=4]Endbestand[/h] | [h=4]240.000 kg[/h] | [h=4][/h] | [h=4]412.800 €[/h] |
[h=4][/h]In dem handelsrechtlichen Jahresabschluss würden die Vorräte mit dem so ermittelten Endbestand ausgewiesen. Analog würde der Restbetrag im Periodenergebnis als Materialaufwand erfasst werden.
1.983.000 € - 412.800 € = 1.570.200 €
Das Lifo-Verfahren beruht auf der Annahme dass die zuletzt angeschafften Vorräte auch zuerst verbraucht oder veräußert werden. Demzufolge setzt sich der Endbestand aus den zuerst erworbenen Vorräten zusammen und ist deshalb auch mit diesen Preisen zu bewerten.
Der Endbestand gemäß LIFO-Verfahren wird wie folgt ermittelt.
[h=4]Januar[/h] | [h=4]Zugang[/h] | [h=4]100.000 kg[/h] | [h=4]1.46 €[/h] | [h=4]146.000 €[/h] |
[h=4]Februar[/h] | [h=4]Zugang[/h] | [h=4]100.000 kg[/h] | [h=4]1.18 €[/h] | [h=4]118.000 €[/h] |
[h=4]März[/h] | [h=4]Zugang[/h] | [h=4]40.000 kg[/h] | [h=4]1.22 €[/h] | [h=4]48.800 €[/h] |
[h=4][/h] | [h=4]Endbestand[/h] | [h=4]240.000 kg[/h] | [h=4][/h] | [h=4]312.800 €[/h] |
Nach der Lifo-Methode ergibt sich somit für den Endbestand im steuerrechtlichen Jahresabschluss ein Wertansatz von 312.800 €. Der Restbetrag ist im Periodenergebnis als Materialaufwand zu erfassen.
1.983.000 € - 312.800 € = 1.670.200 €