Hallo,
irgendwie habe ich bei der Aufgabe ein Verständnis-Problem was das Kilometergeld angeht. Und zwar steht im Buch auf S. 15: "Bei beiden Berechnungsmethoden sind Zuzahlungen des Arbeitnehmers stets zu berücksichtigen, gleichgültig ob es sich um Pauschalzahlungen handelt oder um sog. Kilometergeld" => bedeutet das nun, dass dies in beiden Varianten abgezogen wird oder zugerechnet wird??
Soweit bin ich jedenfalls gekommen:
1) Fahrtenbuchmethode:
- Gefahrene Kilometer: 16.000 km betrieblich
14.000 km privat, davon 9.000 km Whg <---> Arbeit
Nutzung betrieblich: 53,33 %
privat: 46,67 %
- Erstattung für Arbeitgeber für reine Privatfahrten bei 5.000 km
=> 0,10 * 5.000 km = 500,- EUR/ p.a
=> 41,67 EUR p. M.
=> Kosten p.a. 4.500,- EUR
=> Abschr. 3.500,- EUR (28.000,- EUR Listenpreis ./. 8 N.J)
=> TOTAL 8.000,- EUR Betriebskosten p.a. => bei 46,67 % (priv. Nutzung) = 3.733,60 EUR => 311,13 EUR pro Monat Sachbezug
Werden nun die 41,67 + 311,13 gerechnet oder aber abgezogen?? Hier steh ich auf dem Schlauch!! :confused:
Zu 2) Pauschalmethode:
1 % von 28.000,- EUR = 280,- EUR
0,03 von 28.000,- EUR = 8,40 EUR * 20 km = 168,- EUR
=> 448,- EUR mtl. Sachbezug
Nun die bekannten 41,67 EUR: werden die dem Sachbezug ab- oder zugezogen?? :confused:
Für Denkanstöße bin ich euch sehr dankbar!
LG