Ich komme bei folgender Aufgabe nicht vorwärts.
Karl Ahrens e.K. hält seit 10 Jahren Anteile an der A_AG, die er für 100 TEUR erworben und zutreffend als betriebliches Vermögen ausgewiesen hat. Weil die A_AG seit 4 Jahren nur Verluste erwirtschaftet und Ahrens demzufolge, keine Gewinne mehr erhalten hat, nahm er zum 31.12.X4 zutreffend in der Handels- und Steuerbilanz eine außerplanmäßige Abschreibung von 20 TEUR vor.
Im September X% machte der Alleingesellschafter der B-GmbH dem Ahrens das Angebot, die Anteile für 120 TEUR zu übernehmen. Nach der rechtswirksamen Übertragung und Überweisung des Betrages buchte Ahrens:
per Bank 120 TEUR an Beteiligungen 80 TEUR
Privateinalge 40 TEUR
Den über den Buchwert hinausgehenden Betrag buchte Ahrens als Privateinlage, weil er der Ansicht war, dass er diesen Betrag nur wegen seiner guten persönlichen Beziehungen zum Alleingesellschafter der B-GmbH erhalten hat.
Die für die Übertragung der Beteiligung angefallenen Notarkosten, die Ahrens vertragsgemäß zu tragen hatte, wurden nach ihrer Bezahlung im September X5 wie folgt gebucht:
per Sonst. betriebl. Aufwand 1.200 €
Vorsteuer 228 € an Bank 1.448 €
Aufgaben:
Stellungnahme zu Bilanzierung dem Grunde und dann der Höhe nach
a) Beurteilen Sie den Sachverhalt gemäß den handelsrechtlichen Bestimmungen. Nehmen Sie die ggf. erforderlichen Korrekturbuchungen für das Jahr X5 in Form von Buchungssätzen vor.
b) Nehmen Sie zur steuerlichen Behandlung unter Hinweis auf die zutreffenden Bestimmungen und unter Beachtung der angegebenen Zielsetzung Stellung (stets eine die ertragsteuer minimierende Bilanzpolitik; Wahlrechte sind ausschließlich unter diesen Gesichtspunkt auszunutzen).
Geben Sie auch die Höhe des ggf. zu führenden steuerlichen Rücklagepostens und die Auswirkung auf den steuerlichen Gewinn des Jahres X5 an. (formale Maßnahmen des § 5 Abs. 1 S. 2 EStG werden ergriffen)