Hallo,
ich verzweifle grad an STW02...Die Aufgaben 1-4a hab ich gelöst, nun hänge ich an 4b. Die Aufgabe:
Im Kalenderjahr 2009 erfolgt eine Gewinnausschüttung der GmbH an den Gesellschafter (alleiniger) Karl Asterix (KA) in Höhe von 60.000 €. KA hat außerdem noch einen Bruttoarbeitslohn in Höhe von 80.000 € und bezieht noch aus einer Festgeldanlage 10.000 € Zinsen.
Die bei KA abzugsfähigen Altersvorsorgeaufwendungen betragen 6.000 €, die abzugsfähigen sonstigen Vorsorgeaufwendungen 1.200 €.
Wie hoch ist die bei dem ledigen KA anfallende Einkommensteuer?
Unterstellen Sie dabei, dass KA einen persönlichen Steuersatz von 35% hat (Grundfreibetrag wird hierbei nicht abgezogen). Die Vorsorgepauschale ist nicht zu berechnen.
Ich habe zwar 1-2 Forenbeiträge zu dem Thema gefunden, aber irgendwie widersprechen sich alle. Habe im Internet die Einkommensteuerrichtlinien R2 zur Berechnung des zu versteuernden Einkommens gefunden.
Aber ich habe schon das Problem, dass ich nicht weiß, welche Einkünfte, in welcher Höhe angerechnet werden. Ist die Gewinnausschüttung eine Dividende im Privatvermögen oder im Betriebsvermögen? Und wird sie aufgrund der Abgeltungswirkung überhaupt zu den Einkünften gerechnet? Wie sieht es mit den Zinsen aus? Und wird das Bruttogehalt voll angerechnet!??
Also bei dieser Aufgabe und den Paragrafen im EStG verstehe ich nur Bahnhof...Recht ist einfach nicht mein Ding, aber bis jetzt konnte ich mich ganz gut durchkämpfen.
Freue mich auf ein wenig Unterstützung! :p
Gruß MaraCuja