Hallo ihr,
ich verzweifel an dieser einsendeaufgabe...:( kann mir bitte jemand etwas auf die sprünge helfen?
vielen lieben dank.
elli
Aufgabe 3b).
B gibt seine Einkommensteuererklärung 2008 im März 2009 ab. Hierin hat er Mieteinnahmen einer Wohnung in Höhe von 600,00 € monatlich nicht angegeben. Der zuständige Sachbearbeiter des Finanzamts machte im Juni 2009 Urlaub. Während seines Urlaubs ging beim Finanzamt eine Kontrollmitteilung ein, aus der sich ergab, dass der Steuerpflichtige B die o. g. Mieteinnahmen nicht erklärt hat.
Die Kontrollmitteilung wurde durch einen Mitarbeiter in die Akte geheftet, ohne dass der Sachbearbeiter diese Kontrollmitteilung sah. Nach der Rückkehr aus seinem Urlaub bearbeitete der Sachbearbeiter die Steuererklärung, ohne die Kontrollmitteilung zu beachten. Der Einkommensteuerbescheid wurde ohne die o. g. Mieteinnahmen bekannt gegeben.
Nach Ablauf der Rechtsbehelfsfrist stößt der Sachbearbeiter im November 2009 zufällig auf die Kontrollmitteilung und will den Einkommensteuerbescheid ändern.
Frage:
a)Ist eine Änderung nach § 173 AO möglich?
b)Ist eine Änderung nach § 172 AO möglich? Bitte begründen Sie Ihre Antwort.