• Hallo ihr,

    ich verzweifel an dieser einsendeaufgabe...:( kann mir bitte jemand etwas auf die sprünge helfen?

    vielen lieben dank.

    elli

    Aufgabe 3b).

    B gibt seine Einkommensteuererklärung 2008 im März 2009 ab. Hierin hat er Mieteinnahmen einer Wohnung in Höhe von 600,00 € monatlich nicht angegeben. Der zuständige Sachbearbeiter des Finanzamts machte im Juni 2009 Urlaub. Während seines Urlaubs ging beim Finanzamt eine Kontrollmitteilung ein, aus der sich ergab, dass der Steuerpflichtige B die o. g. Mieteinnahmen nicht erklärt hat.
    Die Kontrollmitteilung wurde durch einen Mitarbeiter in die Akte geheftet, ohne dass der Sachbearbeiter diese Kontrollmitteilung sah. Nach der Rückkehr aus seinem Urlaub bearbeitete der Sachbearbeiter die Steuererklärung, ohne die Kontrollmitteilung zu beachten. Der Einkommensteuerbescheid wurde ohne die o. g. Mieteinnahmen bekannt gegeben.
    Nach Ablauf der Rechtsbehelfsfrist stößt der Sachbearbeiter im November 2009 zufällig auf die Kontrollmitteilung und will den Einkommensteuerbescheid ändern.
    Frage:
    a)Ist eine Änderung nach § 173 AO möglich?

    b)Ist eine Änderung nach § 172 AO möglich? Bitte begründen Sie Ihre Antwort.

  • Hey Gast!
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  • Hallo,

    Hatte zu Aufgabe 3 dies hier geschrieben:
    zu a) Eine Änderung nach § 173 AO ist nicht möglich, da als bekannt gilt, was sich in der Akte bzw. der Steuererklärung befindet, unabhängig davon, ob der zuständige Sachbearbeiter sie gesehen hat oder nicht. Und da sich die Kontrollmitteilung zum Zeitpunkt der Erstellung des Steuerbescheids in der Akte befand und somit keine neuen nachträglichen Tatsachen bekannt geworden sind, liegt keine Änderungsmöglichkeit nach § 173 AO vor.

    zu b) Eine Änderung des Steuerbescheids des Steuerpflichtigen B ist nach § 172 AO auch nicht möglich, da weder die Zustimmung noch ein Antrag von B vorliegt und diese für eine Änderung von Nöten sind.

    Mit der Anmerkung des Fernlehrers:

    zu Aufgabe 3)
    Im Aufgabentext ist darum gebeten worden, Ihre jeweiligen Entscheidungen unter Angabe der gesetzlichen Vorschriften zu begründen. Leider ist dies von Ihenn nur teilweise erfolgt. Die Aufgabe hätte wie folgt gelöst werden können:
    a) § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO
    b) a.) - Prüfung § 173 AO
    b.) - § 172 AO

    Ich hoffe, es hilft dir weiter!

    Gruß MaraCuja