Minderbestand

  • Hallo,

    wie wirkt sich ein Minderbestand an Erzeugnissen auf den Gewinn des Unternehmens aus?

    Es wurde doch mehr verkauft als hegestellt und dieser Mehraufwand muss
    als Aufwand im GUV Konto gebucht werden, oder?

    man macht also keinen Gewinn oder wie kann man das besser formulieren??

    Danke studium

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  • Soweit ich weiss ist ein Minderbestand dass, was in einer Rechnungsperiode aus dem Lager heraus verkauft wird.
    Es wird also ein Stück verkauft, dass nicht in dieser Rechnungsperiode hergestellt wurde. Deswegen muss man bei einer Kostenrechnung den Minderbestand noch zu den Herstellkosten der Produktion addieren damit man auf die Herstellkosten des umsatzes kommt.
    Dementsprechend andersrum ist es mit dem Mehrbestand. Dieser wird quasi ins Lager produziert und fällt deshalb nur bei den Fertigungskosten, nicht aber bei den verwaltungs- und Vertribskosten an. Deswegen wird er von den Herstellkosten der Produktion abgezogen.
    Schlussendlich ergibt sich allso dieses Schema:

    Fertigungsmaterial
    + MGK
    = Materialkosten
    + Fertigungslöhne
    + FGK
    + SEKF
    = HK der Prod.
    + Minderbestand
    - Mehrbestand
    = HK des Umsatzes
    +VwGK
    +VtGK
    = Selbstkosten

    Ich hoffe ich konnte dir weiterhelfen.

    Bis danndann

    Petrike

  • Noch eine Ergänzung zu Petrikes Beitrag:

    Wichtig zur Erfolgsermittlung ist, dass Aufwand und Ertrag der Periode sich als vergleichbare Beträge gegenüberstehen. D. h. dass den Umsatzerlösen neben den zeitlich abzugrenzenden Aufwendungen nur die Herstellungskosten der abgesetzten Produkte gegenübergestellt werden dürfen. Stimmen aber Produktions- und Absatzmenge nicht überein, so gilt dieser Zusammenhang nicht mehr. Es kommt zu Veränderungen der Lagerbestände an unfertigen und fertigen Erzeugnissen. Deshalb müssen Aufwendungen und Erträge rechnerisch angepaßt werden.

    Man kann entweder die Bestandsveränderungen erfolgswirksam verbuchen (Gesamtkostenverfahren): Bestandserhöhungen und Eigenleistungen werden den Umsatzerlösen hinzugerechnet und Minderungen mit ihren Herstellungskosten von den Umsatzerlösen abgezogen.

    Andererseits kann man den Umsatzerlösen nur die Aufwendungen für die abgesetzten Produkte gegenüberstellen (Umsatzkostenverfahren). In beiden Fällen wird erreicht, dass nur vergleichbare Erträge und Aufwendungen gegenübergestellt werden. Beide Verfahren kommen zum gleichen Ergebnis. Das HGB gestattet in § 275 die Anwendung beider Verfahren.

    Das sollte reichen ;)

    Gruß
    Markus

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