Hallo Leute,
habe da eine Frage zu einer Einsendeaufgabe komme mal wieder nicht weiter
L hat einen größeren landwirtschaftlichen Betrieb mit Ackerbau und Viehzucht. Seine Ehefrau F möchte eigene Erzeugnisse in einem kleinen „Hofladen“ verkaufen
FRAGE:
Sind L und F oder einer von beiden als Gewerbetreibende oder Kaufleute im Sinne des HGB anzusehen?