Ein Baumarkt mit Sitz in Hamburg hat ein Auslieferungslager am Stadtrand in etwa 20 km Entfernung von der Zentrale. Dort sind 8 Arbeitnehmer beschäftigt. Die Personalangelegenheiten werden in der Zentrale bearbeitet.
Frage: Können die Arbeitnehmer des Auslieferungslagers einen eigenen Betriebsrat wählen?
Ich danke euch