Hallo,
hänge hier irgendwie an einer Aufgabe fest, hoffe jemand von euch kann mir helfen :o
G hat einen Betrieb zur Herstellung und Wartund von Heizungsanlagen. Die AN sind in zwei Gruppen aufgeteilt
Gruppe I: 12 Monteure für die Wartung
Gruppe II: 6 Monteure für den bau von neuen Heizkörpern (
Da keine Neuaufträge mehr vorhanden und in nächster Zeit auch nicht zu erwarten sind kündigt G den 6 Monteure die für den bau von neuen Heizkörpern zuständig waren (BVwurde gehört)
A (47 Jahre, verheiratet, 2 Kinder in berufsausbildung, seit 12 Monaten bei G) legt rechtzeitig eine Kündigungsschutzklage ein da er der Meinung ist G hätte
M ( 28 Jahre, ledig, und seit 9 Monaten bei G) kündigen müssen.
G kann auf M aber nicht verzichten da er der einzige AN ist der als gelrnter Klemptner und Installateur auch Gasheizungsanlagen warten, reperieren und herstellen darf. Dafür ist eine besondere Berufsausbildung nötig welche die anderen AN in absehbarer Zeit auch durch Umschulung nicht erwerben können.
Frage:
a) ist die Kündigung des A in diesem Fall sozial gerechtfertigt?
b) Falls der Betriebsrat gegen die von G beabsichtigte Kündigung schon vorher Widerspruch erhoben haben sollte mit der Begründung, die soziale Auswahl sei
nicht gewahrt ( § 102 Abs. 3 Nr. 1 BetrVG) könnte A dann seine Weiterbeschäftigung während des Kündigungsschutzprozesses verlangen?
Also schon mal danke