Aufgabe: Die Anschaffungskosten für das Anfang 2002 erworbene Gebäude betragen 600.000 €. Die planmäßige Abschreibung erfolgt durchgehend mit jährlich 2 % der maßgeblichen Bemessungsgrundlage.
Aufgrund einer voraussichtlich dauernden Wertminderung wurde am 31.12.2006 eine außerplanmäßige Abschreibung von 280.000 € vorgenommen.
Zum 31.12.2010 kommt der Buchalter - der die Regeln des § 11 c Abs. 2 EStDV kennt - unter Berücksichtigung der planmäßigen Abschreibung auf einen Buchwert von 234.400 €.
Ermitteln Sie, wie die Werte des Buchalters zustande kommen.
Also nach meiner Berechnung ergibt sich folgendes Bild.
Anschaffungskosten 600.000 € - Abschreibung 8 jahre * 12.000 € = 96.000 € - außerplanmäßige Abschreibung 280.000 € = 224.000 €.
Wie ergibt sich nun aber die Differenz von 10.400 € ?