Hallo,
brauch Hilfe bei folgender Fragestellung:
Eine Einmann-GmbH schüttet 2011 den Gewinn des Jahres 2010 in voller Höhe an den ledigen Gesellschafter aus. Der Gewinn nach Berücksichtigung der Gewerbesteuer beträgt 20.000 €.
Wie wird der Ausschüttungsbetrag in welcher Höhe beim ledigen Gesellschafter brücksichtigt? Der Gesellschafter hat keinen Antrag auf Veranlagung gestellt.
Meine Lösung:
Gewinn nach Berücksichtigung der Gewerbesteuer 20.000,00
- Körperschaftsteuer 15 % 3.000,00
- Soli auf Körperschaftsteuer 5,5 % 165,00
Steuer der Einmann-GmbH 3.165,00
= Ausgeschütteter Gewinn 16.835,00
= Einnahmen aus Kapitalvermögen 16.835,00
- Sparerpauschbetrag 801,00
= Einkünfte aus Kapitalvermögen 16.034,00
- Abgeltungsteuer 25 % 4.008,05
- Soli auf Abgeltungssteuer 5,5 % 220,47
Steuern des Gesellschafters 4.228,52
Restbetrag 11.805,48
Kann das so stimmen?