Vielleicht weiss einer Rat-> Ärger mit dem RA...

  • Hallo zusammen!

    JA ich weiss, normalerweise keine "Rechtsberatung" aber....ich will nur wissen, ob ihr das fair findet:

    Also, im letzten Sommer stritt ich mit meiner damaligen FH rechtlich rum und suchte dazu Beistand in Form eines Anwalts, da mein eigener mit Hochschulrecht nicht betraut war, sollte ich einen anderen aufsuchen, dies tat ich auch.

    ich telefonierte mit dem Mann 10min am Telefon, dann Terminvereinbarung. Seine Sekretärin sagte, ich sollte mal 100€ mitnehmen. Ich sagte dann, das ich ne AdvoCard habe, darauf sollten es erstmal nur 50€ sein. Nach ca. einer 3/4 bis einer Std. (ohne Ergebnis) zuckte der Anwalt ein Kassenbuch, aus dem er einen Beleg herausmachen wollte und bat um die Beratungsgebühr von 100 €. Da ich nur 70€ mithatte, verwies ich auf seine Sekretärin und auf meine AdvoCard. Wir einigten uns, dass er erstmal dort anfragt zwecks Kostenübernahme.

    Später kam die Absage der Advocard und er stellte mir über 245 € in Rechnung!

    Nach Rücksprache mit meinem RA sollte ich dann auf Rat meines Anwalts 127,06 überweisen. Ich tat das mit dem Hinweis auf die Aussage meines Anwalts, weil ich die ganze Rg. schlicht überzogen hielt. Steht sowas in der BRAGO? Auf jeden Fall besteht der Typ auf den Rest und hat mir ein gerichtliches Mahnverfahren angehängt, das ich jetzt widersprechen sollte.

    Kann ich mich auf eine mündliche Vereinbarung berufen, die fast 1,5x niedrieger war, eventuel Wucher oder sonstwas?

    Besten Dank...ich studier halt Steuerrecht :)

    Tom

    Stuttgarter welcome!

    sTylZ ruLz

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  • @ Tomster:

    Ganz schön heftiger Stundensatz...
    Ich hab mich mal online an einen RA gewendet, damit er meinen Widerspruch gegen einen Exmatrikulationsbescheid überprüft; das hat glaub ich 20 Euro gekostet...

    Zum Thema:
    Das mit der mündlichen Vereinbarung klingt gut, bringt aber wahrscheinlich nicht viel (nicht beweisbar).
    Wucher kannst du vergessen; soweit ich weiss, müssen die Kosten lt. Rechtsprechung mindestens das "Doppelte der üblichen (Standard-)Kosten" betragen, damit dieser Tatbestand erfüllt ist (ich hab mich an dieser Argumentation auch mal versucht:D); das ist hier aber schätzungsweise nicht erfüllt.

    Welche Begründung hat deine Anwalt denn für diese 127 Euro? Frag doch den mal.

    - granti

    P.S.:
    BRAGO regelt (soweit ich weiss, hab aber nicht wirklich Ahnung) nur die Kosten, die ein Anwalt der gegnerischen Partei in Rechnung stellen darf; Beratungen sind dein Privatvergnügen...