Hallo
Ich habe da mal eine Frage zu Frage 1 in dem Heft.
Das Finanzamt gab am 22.11.2010 ( Montag ) den Einkommensteuerbescheid zur Post.
Der Bescheid ging beim Steuerpflichtigen am 23.11.2010 ein
Der Steuerpflichtige legte gegen diesen Bescheid am 27.12.2010.(Montag ) Einspruch ein.
Aufgabe:
Wurde der Einspruch fristgerecht eingelegt?
Berechnen Sie bitte die Rechtsbehelfsfrist,indem Sie wie folgt vorgehen.Bekanngabe,Beginn und Ende der Rechtsbehelfsfrist.
Antwort :
Falls die Frage so gemeint ist das das Finanzamt den Einspruch am 17 erhalten hat ,lautet die Antwort ,ja da der Steuerpflichtige sich noch inerhalb der Frist befindet zummindest noch bis am Ende des Tages 27.12.2010.
Falls die Frage so gemeint ist das der Steuerpflichtige sie erst am 27.12.2010 eingereicht ,also zur Post gebracht hat ,nicht.Denn dann dauert es noch bis zum 30.12.2010 bis der Einspruch als Bekanntgabe gilt beim Finanzamt,und somit würde der Steuerpflichtige sich nicht mehr innerhalt der Frist bewegen.
Berechnung : Bekanntgabe 25.11.2010 Beginn der Rechtsbehelfsfrist 25.11.2010 und das Ende der Rechtsbehelfsfrist wäre der 27.12.2010
Wie ist die Frage gemeint?
Liege ich mit meiner(en) Antworten richtig?
Wäre schön wenn mir jemand weiterhelfen könnte.Ich bedanke mich im vorraus für eure Hilfe
Liebe Grüße Buchhalternase