moin leutz,
da habe ich einen interessanten beitrag in sachen linkhaftung gefunden.
ich zitiere nur einige punkte:
zitat ausschnitt
Daraus lassen sich folgende Schlüsse ziehen, die sich die "Disclaimerfetischisten"
einmal ansehen sollten:
1. Link-Disclaimer nach dem Motto "Das LG Hamburg hat..." haben von Ausnahmefällen
abgesehen keinerlei Wirkung.
2. Distanzierungen können überhaupt nur bei Äußerungsdelikten, z. B. Beleidigungen,
etwas bringen. Dann sollten sie aber sich auf den konkreten Einzelfall beziehen.
Allgemeine Distanzierungen sind in ihrer Wirkung mehr als fragwürdig.
3. Nach herrschender Meinung reicht ein Link allein noch nicht für ein zu Eigen machen.
Man muss den fremden Inhalten erkennbar zustimmen oder sich mit
ihnen identifizieren. Eine kritische Überprüfung der Bescheribungen der eigenen
Links bringt also mehr als ein Disclaimer.
4. Wer Links auf eindeutig rechtswidrige Inhalte setzt, um deren Verbreitung
zu fördern (Beispiel: eselfilme ), dem hilft der beste Disclaimer nichts.
Mischa Dippelhofer
Rechtsanwalt
quelle und weiterlesen:
http://www.juramail.info/forum/read.php?f=3&i=15617&t=15617
gruss vom webplumber