Kontrolle der Gästebucheinträge im Internet
mit Urteil vom 16.05.2001 Az.:4 O 106/00
hat das LG Trier folgendes beschlossen:
Zitat1. Wer als Betreiber eines virtuellen Gästebuchs im Internet die Einträge über längere Zeit ungeprüft lässt, nimmt in Kauf, dass dort ehrverletzende Äußerungen über Dritte erscheinen. Er macht sich diese Eintragungen dadurch zu eigen. Ein allgemeiner Hinweis darauf, dass der Betreiber sich distanziere, reicht nicht aus, um diesen Eindruck zu verhindern.
2. Bei einer rein privat betriebenen Website mit verhältnismäßig begrenztem Aufkommen von Beiträgen reicht es aus, wenn der Betreiber die Gästebuch-Eintragungen in wöchentlichen Abständen zur Kenntnis nimmt und gegebenenfalls solche mit rechtswidrigem Inhalt löscht.
Diese Entscheidung ist meines Erachtens auch auf Foren Anzuwenden!