Hallo,
ich bin bei ESA STW09. Bei dieser Aufgabe wird ja die OHG von abweichendem Wirtschaftsjahr auf das Kalenderjahr umgestellt. Gem.§ 6 GewStG heißt es, dass der Gewerbeertrag die Grundlage für die Berechnung ist. Gem.§ 10 GewStG habe ich ja dann zwei Erhebungszeiträume. Muss ich für jeden Zeitraum (30.09. und 31.12.) den Gewerbeertrag errechnen und dann zusammenziehen?
Und muss ich die Einheitswerte für Grundstücke anteilig vom 01.10.-31.12. rechnen?
Danke schon mal im Vorraus für die Hilfe.