Entfernung bei Entfernungspauschale

  • Hallo Leute,

    dass bei der Werbungskostenberechnung die Entfernungspauschale 0,30 ¬ Euro je Entfernungskilometer beträgt, ist allgemein bekannt.

    Aber wie berechnet sich die Entfernung?

    Im konkreten Fall hat der AN zu seinem Arbeitsplatz eine sehr gute Autobahnanbindung. D.H. 5 Km bis zur Autobahnausfahrt, 47 km Autobahn, 6 Km von der Autobahnabfahrt zur Arbeitsstelle. Für dieses Entfernung benötigt er täglich jeweils 35 - 40 min.

    Das Finanzamt erkennt diese Entfernung nicht an, da es eine kürzere Strecke geben würde, die 5 km bis zur Autobahnauffahrt, 9 Km Autobahn und dann 29 Km durch kleine Dörfer über Landstraßen, was letztlich eine Fahrtzeit von jeweils 60 min. bedeutet.

    Gibt es eine klare Regelung, dass bei Zeitersparnis eine längere Route anerkannt werden kann?

    Danke für Deine Hilfe

    Timmir 8)

  • Hey Gast!
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  • Nach § 9 (1) Nr.4 S.4 EStG ist die kürzeste Straßenverbindung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte maßgebend.
    Man kann allerdings die längere, offensichtlich verkehrsgünstigere Strecke nehmen, wenn der Arbeitsnehmer sie regelmäßig für die Fahrten Whg.-Arbeit benutzt.

    Ich hoffe das hilft dir.

    :baby: 'sch gucke!