Die Einkünfte aus dem Gewerbebetrieb der Gesellschafter A + B werden wie folgt ermittelt:
Handelsbilanzgewinn
+Vergütung für Tätigkeit A
+Vergütung für Darlehens B
+ Vergütung für Lagerplatzüberlassung B
= steuerlicher Gewinn OHG
nun möchte ich die Gewerbesteuer errechnen. Gehe ich nun vom Handelsbilanzgewinn oder vom steuerlichen Gewinn aus ?
Ich verstehe nicht warum die Vergütungen noch dazugerechnet werden, sie müssen doch schon in der Bilanz enthalten sein.
Kann mir jemand erklären wann ich was benutze und wann es dazugerechnet wird oder nicht ?
Danke